Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Koordinator hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Seine Aufgabe ist es, in der Planungsphase, als auch in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen.
Wir bieten Ihnen die fachlichen Leistungen unserer hochqualifizierten Sigeko´s wie folgt:
Während der Planungsphase
Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle
Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
Beraten bei der Erstellung einer Baustellenordnung
Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
Während der Ausführungsphase
Sicherheitsbegehungen und Besprechungen mit Protokoll
Überprüfung und Anpassung des SiGe-Planes
Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle