Ihr professioneller, externer Partner für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Der bundesdeutsche Gesetzgeber verpflichtet, mittels diverser gesetzlicher Vorschriften, jeden Arbeitgeber verbindlich, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten, Dienstleister, Lieferanten, Kunden und Besuchern, in allen Phasen der betrieblichen Prozesse uneingeschränkt zu gewährleisten.

Dies beinhaltet grundsätzlich alle möglichen Gefahren und diverse Gesundheitsbelastungen präventiv zu analysieren, vielfältige, geeignete technische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzusetzen und somit Unfälle und Berufserkrankungen wirksam vorzubeugen.

Jeder Arbeitsunfall und jede Berufserkrankung verursacht zudem menschliches Leid, produziert erhebliche Kosten, technische Schäden, stört die betrieblichen Produktionsabläufe, kann zu diversen rechtlichen Restriktionen gegen Verantwortliche führen und mindert damit die angestrebte Effizienz des Unternehmens.

Weiterhin stellt ein wohl durchdachtes, gesundes und sicheres Arbeitsumfeld einen wichtigen Faktor für das Wohlbefinden, eine hohe Leistungsbereitschaft und ein komplexes Engagement Ihrer Mitarbeiter dar, welcher unmittelbar positiv auf den Unternehmenserfolg wirkt.

Dies alles, stellt eine außerordentlich komplexe Teilaufgabe der unternehmerischen Verantwortung für das Gesamtunternehmen dar, welche eine ganz spezielle Fachkompetenz erfordert.

Genau hier sind hoch qualifizierte Fachleute wie Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gefragt und für dergleichen Aufgaben bestens fachlich gerüstet.

Wer als Unternehmer oder verantwortlicher Manager rechtlich und organisatorisch auf der sicheren Seite stehen möchte und sich somit für sichere, betriebliche Arbeitsprozesse entscheidet, sollte auf professionelle Unterstützung, Beratung und Einschätzungen von Sicherheits-Experten zurückgreifen.

Wichtige Werkzeuge zur effizienten, sicherheitstechnischen Beratung und komplexen Beurteilung von allen Unternehmensprozessen sind :

* Sicherheitstechnische Begehungen aller betrieblichen Abteilungen

Mit sicherheitstechnischen Begehungen, die laut Arbeitssicherheitsgesetz in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben sind, verschaffen wir uns ein umfassendes Bild der tatsächlichen Arbeitsbedingungen, nicht allein um Mängel und Schwachstellen zu erkennen, sondern auch Vorschläge zur Verbesserung und eine gezielte Gefahrenreduktion, gemeinsam mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Die Betriebsbegehung kann somit als ein Teil der Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz angesehen werden und ist Bestandteil der Dokumentation. Neben allgemeinen Betriebsbegehungen können auch themenspezifische Begehungen wie z.B. Gefahrstoffmanagement, Brandschutz, Erste Hilfe Organisation oder Inhalte aus den Arbeitsstättenrichtlinien, die als konkrete Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung erlassen wurden.

Grundsätzlich Ziele der Betriebsbegehung bestehen also darin, die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzregeln zu prüfen, den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik und der Verfahrensorganisation zu analysieren.

Hierbei werden alle mechanischen, chemischen, biologischen, elektrischen, elektromagnetischen und Brand- bzw. Explosionsgefahren, sowie die psychischen Belastungsfaktoren in den Prozessen erfasst und beurteilt.

*Teilnahme an den vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschusssitzungen

Am besten bewährt es sich, die regelmäßigen sicherheitstechnischen Begehungen in der Arbeitsschutzausschusssitzung bereits zu terminieren, um Sicherheitsbeauftragten, Betriebsärzten und weiteren Führungskräften eine optimale Beteiligung zu ermöglichen.

So profitieren Sie jederzeit von einer sicheren Umsetzung für die bestmögliche Sicherheit bei der Arbeit und setzen auf erprobte Konzepte.

Ein Arbeitsschutzausschuss ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden. Es ist die Aufgabe des Arbeitsschutzausschusses, alle betrieblichen Anliegen bezüglich des Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu beraten und hierbei die erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für das Unternehmen zu planen, zu koordinieren und auszuwerten. Die aktuellen Arbeitsstände zur Erreichung der betrieblichen Schutzziele müssen im Protokoll der Arbeitsschutzausschusssitzung Ihren Niederschlag finden, wobei gleichermaßen der Stand der organisch zugehörigen Gefährdungsbeurteilungen nachgewiesen werden muss.

*Unterstützung bei der Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) versteht sich als zentrales Element, wenn es um einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen geht.

Das grundsätzliche Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die körperlichen und psychischen Belastungen aller Mitarbeitenden im Rahmen betrieblicher Prozesse zu erkennen und die Gefahren am Arbeitsplatz durch entsprechende Schutzmaßnahmen nachhaltig, im besten Fall komplett zu reduzieren.

Besonders bei der praktischen Arbeit im Handwerk, im Dienstleistungssektor sowie in der Industrie und in der Verwaltung, entstehen an vielen Arbeitsstellen berechenbare und vorhersehbare Gefährdungen, die durch Gefährdungsbeurteilungen prospektiv erfasst werden sollen.

Gesetzlich verankert ist es im Arbeitsschutzgesetz §5. Aus diesem Grund arbeiten wir an ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen als zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und versuchen, die Tätigkeiten, Maschinen und Hilfsmittel sowie die Arbeitsstätte selbst, bestmöglich einzuschätzen. Durch mangelhafte technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen oder durch unentdeckte Gefahrstellen kommt es in vielen Arbeitsbereichen zu kritischen Situationen, die ein sicheres Arbeiten nicht mehr vollumfänglich ermöglichen.

Die Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilungen sind ein fortwährender Prozess, der die systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen umfasst, denen Beschäftigte während Ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Mit einem großen Team an kompetenten Mitarbeitern versuchen wir allerdings, dieser Entwicklung bestmöglich organisatorisch und beratend entgegenzutreten.

Die Notwendigkeit Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und dementsprechend auch nachzuweisen, ergibt sich gleichermaßen aus weiteren Arbeitsschutzvorschriften, wie z.B.

- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)

- Mutterschutzgesetz (MuSchG)

- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

- Biostoffverordnung (BioStoffV)

 

* Untersuchung, Auswertung und Vorschläge zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen haben wir grundlegende Konzepte ausgearbeitet, wodurch die Umsetzung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln sowie der staatlichen Gesetze und Verordnungen deutlich einfacher gelingt. In unserer Beratung zur Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutzmanagement vermitteln wir daher konkrete Ansätze, um die Sicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Belastung für die eigenen Mitarbeiter zu reduzieren. Mit sicherheitstechnischen Begehungen ermitteln wir konkrete Potenziale, für eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Arbeitsumfeld. Wir nehmen an Ihren Arbeitsschutzausschusssitzungen teil und können Mitarbeiter und Führungskräfte bei Bedarf durch Weiterbildungen unterstützen.

Bei eingetretenen Unfällen und Berufskrankheiten stehen wir im Rahmen der Erstuntersuchung der Ereignisursachen und in der Zusammenarbeit mit den Untersuchungsbehörden an Ihrer Seite.

Die Analyse der Unfallursachen und die sich daraus ergebenden technischen, verfahrenstechnischen und organisatorischen Maßnahmen zur sicheren Verhinderung analoger Schadensereignisse gehört weiterhin zu unseren fachlichen Leistungen.

* Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen

Die technische Basis- eben das Know how des Unternehmens, bestehend aus Maschinen und Anlagen, können in Ihrer Komplexität Gefahrenpotentiale beinhalten, welche durch rein technische, sicherheitstechnische, verfahrenstechnische und/oder verhaltensseitige Normen beseitigt werden müssen.

Können Gefährdungen am Arbeitsplatz durch technische Schutzmaßnahmen, durch Veränderung des Arbeitsverfahrens oder durch Verwendung ungefährlicher Stoffe trotzdem nicht vermieden werden, ist es notwendig, auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, die Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung sowie die Unterweisung und Information der Mitarbeiter.
Beim Erarbeiten von Betriebsanweisungen sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, Persönlichen Schutzausrüstungen usw. erforderlich.

Hier nun unterstützen wir Sie effizient mittels bestehender Musterbetriebsanweisungen, die natürlich exakt an die spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst werden müssen, wobei die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen zwingend zu berücksichtigen sind.

* Unterstützung bei Aufbau und Organisation eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) gehören in Deutschland, in Europa und weltweit zu
den wichtigen Themen im Arbeitsschutz. Aktuell hat sich die Erkenntnis allgemein durchgesetzt,
dass solche Systeme als Instrument zur Prävention nachhaltig wirken. Sie liefern Impulse zur
menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsumfeldes und dienen damit dem Wohle
der Beschäftigten. Darüber hinaus tragen AMS auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei.

Ziele eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind:
a) die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften,
b) das systematische Ineinandergreifen der Elemente des AMS des Unternehmens
c) die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung und
d) die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in alle Abläufe des Unternehmens

Genau an diesem Punkt können wir Sie mit unseren Sicherheitskonzepten zielsicher unterstützen.

Die Integration einer vom Management gewollten Arbeitsschutzpolitik in die wirtschaftlichen Zielsetzungen des Unternehmens sollte hierbei mindestens die folgenden Grundprinzipien und –ziele
enthalten:
(a) Schutz und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Angehörigen der Organisation
durch die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, durch die Vermeidung oder Minimierung von
Gefährdungen und der damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit sowie durch
Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit;
(b) Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Tarif- und Betriebsvereinbarungen, frei-
willigen Programme zum Arbeitsschutz und sonstigen Anforderungen, zu denen sich das Unternehmen verpflichtet hat, sowie die Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin
und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse;
(c) Einbeziehung von Beschäftigten und ihrer Vertretungen in Beratungen sowie Motivation der
Beschäftigten, an allen Elementen des AMS aktiv mitzuwirken;
(d) Kontinuierliche Verbesserung der AMS-Leistung.
 

Weiterhin sollte das AMS mit bereits bestehenden Managementsystemen im Unternehmen
kompatibel sein oder in diese Systeme integriert werden können.
Ganz wichtig ist weiterhin, dass ein geeignetes AMS-System gewählt wird, die im AMS anvisierten Ziele für das Unternehmen auch realistisch und erreichbar sind und vom einem geeignetem Team von Fachleuten auf der Grundlage einer exakt fixierten Zeitschiene die erforderlichen Dokumente erarbeitet, sowie die damit verbundenen Leitungsentscheidungen durchgesetzt werden.

* Beratung und inhaltliche Hilfestellung zum Notfallmanagement

Das Notfallmanagement soll die Kontinuität des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens bei Notfällen sicherstellen und den Schutz aller im Unternehmen befindlichen Personen ermöglichen. Es schafft Voraussetzungen in Form exakter Handlungsabläufe, dass Unternehmen bei Störungen von kritischen Geschäftsprozessen und bei unterschiedlichen Notfallszenarien angemessen reagieren. Bestandteile des Notfallmanagements sind die Notfallvorsorge und Notfallbewältigung.

Auf der Grundlage unserer fachlichen Kompetenz können wir Sie dabei unterstützen kritische Geschäftsprozesse zu identifizieren und zu bewerten, sowie diverse mögliche Notfallszenarien vorab zu erkennen.

Bestandteile des Notfallmanagements sind präventive Maßnahmen zur Notfallvorsorge und Pläne zur Bewältigung von Notfällen und zur Wiederherstellung von Geschäftsprozessen. Es sind im Rahmen des Notfallmanagements alle Aspekte der Prozesse zu betrachten, die für die Fortführung im Notfall erforderlich sind. Notfallplanungen sind durch Übungen auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu überprüfen.

Einen besonderen Schwerpunkt nimmt in unserer zunehmend vernetzten Welt das IT-Notfallmanagement ein. Durch das Notfallmanagement lassen sich sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Notfällen als auch die Auswirkungen von Notfällen reduzieren.

Auch hier sind wir in der Lage, gemeinsam mit Ihren betrieblichen Fachkräften, ein effizientes Notfallmanagement zu schaffen , welches die Unternehmenssicherheit wirksam erhöht.

* Beratung bei Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen einschließlich der Dokumentation

Der Umgang mit diversen Gefahrstoffen im Unternehmen ist für viele Arbeitsprozesse zwingend erforderlich und bringt natürlich auch Gefahrenpotentiale mit sich.

Der Unternehmer ist nunmehr laut Bundesrecht gefragt, die möglichen Gefahren zu ermitteln, einen sachgemäßen Stoffumgang sicherzustellen, Gefahren durch vielfältige Sicherheitsmaßnahmen weitestgehend auszuschließen, alle betroffenen Beschäftigten auf der Grundlage von Gefahrstoffbetriebsanweisungen zu unterweisen, mit Körperschutz auszurüsten und diverse Erste Hilfe Maßnahmen vorzusehen.

Diese Aktivitäten sind zwingend mit einer vorab zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung verbunden, zu deren Inhalt wir Sie bei folgenden Fragen sachkundig beraten und unterstützen:

- Ermitteln, ob es sich bei den eingesetzten Chemikalien um Gefahrstoffe handelt und ob es ungefährliche Ersatzprodukte für den gleichen Zweck gibt.

- Feststellen, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte der entsprechenden Gefahrstoffe eingehalten werden. Ggf. müssen Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffkonzentrationen ergriffen werden.

- Genaue Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen geben (Betriebsanweisung) und Arbeitsverfahren so einrichten, dass keine Gefahrstoffe freigesetzt oder berührt werden. Eine Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden.

- Persönliche Schutzausrüstung auswählen und zur Verfügung stellen.

- Gesundheitlich gefährdete Personen arbeitsmedizinisch untersuchen lassen.

- In explosionsgefährdeten Bereichen vor Aufnahme der Arbeit ein Explosionsschutzdokument erstellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im betrieblichen Gefahrstoffmanagement ist das sachgerechte Lagern, sowie alle zugehörigen logistischen Prozesse, bis hin zu umweltrechtlich relevanten Sachfragen.

Auch hier sind wir Ihr Partner, im Rahmen der Schaffung von rechtssicheren Prozessen beim allseitigen Umgang mit Gefahrstoffe und Gefahrgut.

* Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung

Die im Unternehmen zum Einsatz kommenden technischen Arbeitsmittel müssen wie bereits erläutert nachweislich dem Stand der Technik entsprechen, wobei von Ihnen möglichst keine Gefahrenpotentiale ausgehen. Gleiches gilt für die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen, welche geeignet und für den jeweiligen Schutzzweck zugelassen sein müssen.

Eine sachkundige Vorabsichtung der geplanten technischen Investitionen ist eine unabdingbare Notwendigkeit um zwangsläufig sichere, nachweislich CE-konforme Maschinen , Anlagen und persönliche Schutzausrüstungen zu erwerben und nachfolgend im Unternehmen zum Einsatz zu bringen.

Wir sichten bei Bedarf vor dem Erwerb, die Anbieterdokumente zu Maschinen, Anlagen, Verfahren und auch persönlicher Schutzausrüstung auf arbeitsschutztechnische Rechtssicherheit.

Dies gilt sowohl für Neuanlagen, als auch für gebrauchte Systeme in Abhängigkeit Ihres Baujahres, Ihres Umrüstzustandes, des Verkettungsgrades und dem Herkunftsland.

Damit können sicher, unnötige Folgeinvestitionen für z. B. sicherheitsbedingte Nachrüstungen, u.a. verhindert werden.